Mit verschiedensten Erweiterungen, ganz gleich ob neue Strecken, Fahrzeuge oder tiefergehende Modifikationen am oder Manipulationen des ursprünglichen Programmcodes, sorgte die Rennspiele-Community in den letzten Jahren dafür, dass diverse von den Entwicklern längst nicht mehr unterstützte Titel weiterhin spielenswert bleiben.
Aufsehen und Diskussionen erregte Ende März der amerikanische Entwickler FIRST-Racing, der in diversen inoffiziellen Tools und Add-Ons zu NASCAR Racing 2003 Season das eigene Urheberrecht verletzt sieht und sich mit der Bitte die Verbreitung dieser Programme einzustellen deshalb an die Community wandte.
Während einige Autoren der Aufforderung nachkamen, kündigten andere an - ungeachtet möglicher Konsequenzen - ihre Entwicklungen weiterhin anbieten zu wollen. Nachdem alle Bemühungen zu einer Einigung zu gelangen im Sande verliefen, zog FIRST-Racing schließlich gegen einen besonders uneinsichtigen Modder vor Gericht.
Nun teilte man mit, dass man vor dem Bundesgericht eine gesetzlich bindende Beilegung der angestrengten Klage erreicht hat, die den eigenen Softwarecode schützt und zukünftige unbefugte Änderungen in Übertretung des US-Copyrightgesetzes verhindern dürfte.
"FIRST schätzt Tim McArthurs Vereinbarung seine NASCAR 2003 modifizierende Programme nicht mehr zu verbreiten und diese an FIRST herauszugeben. Der Ausgang dieses Verfahrens hilft uns, unseren Plan für die nächste Generation von Rennsimulationen zu verwirklichen, während gleichzeitig die Arbeit und Bemühungen der hingebungsvollen und leidenschaftlichen SimRacing-Community anerkannt werden", erklärte Dave Kaemmer, Präsident von FIRST-Racing.net nach dem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens.
Dass man zum Schutz der eigenen Rechte vor das U.S. District Court ziehen musste, um McArthur zu stoppen, bezeichnete Kaemmer als bedauerlich. Zumindest seien nun aber die Weichen dafür gestellt, dass sich FIRST-Racing wieder uneingeschränkt darauf konzentrieren kann Rennsimulationen zu entwickeln.
Der FIRST-Racing vor Gericht vertretende Anwalt Irwin Schwartz bezeichnete den erzielten Erfolg als "wichtigen Schritt, um die Internet-Subkultur, die irrtümlicherweise davon ausgeht intellektuelle Eigentumsrechte mit Straflosigkeit verletzen zu können, zu erziehen."
"FIRST", so der Anwalt weiter, "hat lediglich seine Rechte verteidigt, und Herr McArthur hat dies letztlich durch Einverstandensein mit der Verfügung und Zuteilung seiner TC.exe und GTS.exe an FIRST bestätigt."
Der Ausgang dieses Verfahrens dürfte dabei richtungsweisend für die gesamte Rennspiele-Community sein. Um nicht bei der Veröffentlichung ihrer Tools schon mit einem Bein im Gefängnis zu stehen, werden Modder zukünftig die Nutzungsbedingungen der jeweilige Spiele ganz genau durchlesen müssen, um herauszufinden welche Art von Modifikationen überhaupt möglich und nicht von vornherein schon ausgeschlossen sind.
Auch wenn vorerst abzuwarten bleibt ob sich die Modder vom Fall FIRST-Racing gegen McArthur beeindrucken lassen, könnte die Konsequenz so aussehen, dass zukünftig kaum noch inoffizielle Ergänzungen zu (Renn-)Spielen veröffentlicht werden.
+ 11.05.2005 MK
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